Wie kann eine Beschwerde bei Genève Invest eingereicht werden?
Beschwerden können per Post, E-Mail oder Telefon an den Compliance-Bereich von Genève Invest (Europe) eingereicht werden. Eine Beschwerde, die sich auf einen eventuellen Betrug oder eine eventuelle Verletzung des Berufsgeheimnisses bezieht, muss schriftlich verfasst werden. Hierzu sollte eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Beschwerde angegeben werden. Wichtig ist auch, dass der Name und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers aufgeführt sind.
Beschwerde einreichen
Genève Invest (Europe) S.A. Compliance Officer 10, rue Michel Rodange L-2430 Luxembourg Call: (+352) 278 603 29
Commission de Surveillance du Secteur Financier
Département juridique CC 283, route d’Arlon, L-2991 Luxembourg Tel: (+352) 26 25 1 – 2904 Fax: (+352) 26 25 1 – 2601
Die Bearbeitung von Beschwerden
Sobald eine Beschwerde bei Genève Invest (Europe) eingeht, wird der Erhalt schriftlich bestätigt werden. Die Beschwerde wird unverzüglich an die zuständige Abteilung weitergeleitet und innerhalb von 10 Arbeitstagen beantwortet werden. Diese Antwort wird den Namen und die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters enthalten.
Sollte keine zufriedenstellende Antwort erteilt werden, dann kann erneut eine Beschwerde anden Geschäftsführer Herrn Helge Müller verschickt werden, der für sämtliche Beschwerden zuständig ist. Seine E-Mail-Adresse lautet: helge.mueller@geneveinvest.com Sofern die Bearbeitung der Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort geliefert hat, kanngemäß den Bestimmungen der Verordnung CSSF 16-07 – innerhalb eines Jahres ab Einreichung der Beschwerde, das Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Beschwerden in Anspruch genommen werden. Hierzu kann die Luxemburgische Aufsichtsbehörde, wie oben beschrieben, kontaktiert werden.