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Vermögenssteuer in Deutschland: ein alter Wein in neuen Schläuchen?

Vermögenssteuer in Deutschland

Seit dem Bundestagswahlkampf 2021 kocht ein altes Thema wieder hoch: die eventuelle Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland. Bei der Vermögensteuer handelte es sich um eine vermögensbezogene Substanzsteuer, die auf das Reinvermögen erhoben wurde. Als Bemessungsgrundlage wurde das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen hinzugezogen, abzüglich der Schulden. Die gesetzliche Grundlage der Vermögenssteuer ist das Vermögenssteuergesetz. Es sind steuerpflichtig Privatpersonen, Körperschaften des Privatrechts, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften.

Generell wird die Vermögensteuer nach dem Welteinkommenprinzip erhoben. Es werden also auch im Ausland liegende Vermögenswerte in die Besteuerung mit einbezogen. Wie Sie sowohl im Inland als auch im Ausland Ihre Steuern optimieren können, finden Sie übrigens hier. Die vier herangezogenen Vermögensbereiche lauten land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebsvermögen, Grundvermögen und sonstiges Vermögen.

Ein alter Wein in neuen Schläuchen

Prinzipiell betrug der Steuersatz 1% für natürliche Personen und 0,6% für Körperschaften. Die Freibeträge der Vermögensteuer betrugen bei Einzelpersonen 120.000 DM und 240.000 DM bei Zusammenveranlagung. Für jedes im Haushalt lebende Kind konnten weitere 120.000 hinzuaddiert werden.

Diese jährliche Vermögensteuer wurde von 1923 bis 1996 erhoben. Die Steuer wurde einerseits bundeseinheitlich erhoben, das Aufkommen der Vermögensteuer wurde dann allerdings den Ländern zugewiesen. Die Vermögensteuer hatte über die Jahrzehnte eine moderate, aber spürbare Bedeutung für die öffentlichen Haushalte der Länder. Während der 50er- und 60er-Jahre lag das Aufkommen bei etwa 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und sank in den 80er Jahren dann auf 0,3% und in 90er Jahren auf 0,2% ab. Heute würde die Vermögenssteuer jährlich zehn Milliarden Euro betragen

Ursächlich für das sinkende Aufkommen der Vermögensteuer war die steuerliche Bewertung des Grundvermögens, die seit der Hauptfeststellung 1964 nicht mehr aktualisiert wurde. Stattdessen griffen die sogenannten Einheitswerte. Aufgrund der damit verbundenen Bevorzugung des Grundvermögens erklärte das Bundesverfassungsgericht 1995 das Verfahren schließlich für verfassungswidrig. Die Bundestagsmehrheit wollte die Vermögensteuer abschaffen und sperrte sich gegen eine Neuregelung der Grundbesitzbewertung für die Vermögenssteuer. Daher wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Das Vermögensteuergesetz hat jedoch bis heute Bestand. So werden immer wieder Diskussionen um eine Wiederbelebung der Vermögenssteuer geführt. Dies was insbesondere in fast jedem Wahlkampf zu beobachten. Natürlich auch wieder zur diesjährigen Bundestagswahl, um eben bei der jeweiligen Parteiklientel zu punkten

Vermögenssteuer in Deuschland

Größter Kritiker der Vermögenssteuer ist das Ifo-Institut. In einer am Montag veröffentlichten Studie kommt es zu einem vernichtenden Urteil: Die Vermögenssteuer würde großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und dem Staat weniger Einnahmen bringen als erhofft. Nach einer Simulationsrechnung „wäre das Bruttoinlandsprodukt nach acht Jahren mit Vermögenssteuer um bis zu 6,2 Prozent niedriger als ohne Vermögenssteuer“, warnt Ifo-Chef Clemens Fuest.

„Weil die Steuer nur aufwändig zu erheben und teilweise zu umgehen sein wird, könnte das Aufkommen aus dieser Steuer weit hinter den Erwartungen zurückbleiben“, mutmaßt Fuest. Sollten Umgehungen nicht möglich sein, würden Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gebremst. Insgesamt senke die Steuer Anreize, Investitionen zu tätigen und Kapital aufzubauen.

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    Unser Fazit zur Vermögenssteuer in Deutschland

    Wie beschrieben wäre die Wiedereinführung der Vermögensteuer sehr wahrscheinlich verfassungswidrig, da die Steuerbelastung schnell die Erträge übersteigen könnte und die Steuerbelastung dann über 100 Prozent liegen würde. Deutschland steht in der globalisierten Welt in Konkurrenz zu den anderen Steuersystemen.

    Warum sollte sich eine vermögende Privatperson mit dem Gedanken anfreunden, in Deutschland für fremde Personen Mietraum anzubieten und hiermit von Seiten des Staates bestraft zu werden und Verluste erzielen? Da wäre ein Umzug in die Schweiz mit den tollen Bergen und den entspannten Personen eine echte Option und der Erwerb einer Immobilie in einem anderen Land wie Österreich viel interessanter.

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