Wie kann eine Beschwerde bei Genève Invest eingereicht werden?
Beschwerden können kostenlos per Post, E-Mail oder Telefon an die Compliance-Abteilung von Genève Invest (Europe) gerichtet werden. Eine Beschwerde, die sich auf einen möglichen Betrug oder einen möglichen Verstoß gegen das Berufsgeheimnis bezieht, muss schriftlich eingereicht werden. Dabei sollte eine kurze Zusammenfassung des Inhalts der Beschwerde angegeben werden. Wichtig ist auch, dass der Name und die Kontaktdaten des Beschwerdeführers angegeben werden.
Beschwerde einreichen
Genève Invest (Europe) S.A.
Compliance
10, rue Michel Rodange
L-2430 Luxemburg
Tel.: (+352) 278 603 29
Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor
Rechtsabteilung CC 283, Route d’Arlon, L-2991 Luxemburg
Tel.: (+352) 26 25 1 – 2904
Fax: (+352) 26 25 1 – 2601
Die Bearbeitung von Beschwerden
Sobald eine Beschwerde bei Genève Invest (Europe) eingeht, wird der Eingang schriftlich bestätigt. Die Beschwerde wird unverzüglich an die zuständige Abteilung weitergeleitet und innerhalb von 20 Arbeitstagen beantwortet. Diese Antwort enthält den Namen und die Kontaktdaten des zuständigen Mitarbeiters.
Sollte keine zufriedenstellende Antwort erteilt werden, kann erneut eine Beschwerde an den Geschäftsführer Herrn Thomas Freiberg gerichtet werden, der für alle Beschwerden zuständig ist. Die E-Mail-Adresse lautet: thomas.freiberg@geneveinvest.mf-testweb.de.
Sofern die Bearbeitung der Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort erbracht hat, kann gemäß den Bestimmungen der Verordnung CSSF 16-07 – innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Beschwerde – das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Beschwerden in Anspruch genommen werden. Hierzu kann die luxemburgische Aufsichtsbehörde, wie oben beschrieben, kontaktiert werden.