Private Altersvorsorge: Worauf Selbstständige achten sollten
Nicht vergessen: Zeit ist Geld! Heute schon an morgen denken. Das heißt: Altersvorsorge. Das ist für alle wichtig – ganz besonders aber für Selbstständige. Denn viele von ihnen sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das bedeutet, dass Selbstständige ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen. Und auch wenn Selbstständige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen und damit so früh wie möglich beginnen.
Einige Selbstständige sind verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Dazu gehören Handwerker, Künstler, Publizisten, Physiotherapeuten, Pflegepersonal und freiberufliche Lehrer. Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Absatz 2) regelt, welche Berufsgruppen der Versicherungspflicht unterliegen.

Bestimmte Berufsgruppen der Selbstständigen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Selbstständige, die pflichtversichert sind, zahlen in der Regel 18,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Es ist jedoch zu beachten, dass Selbstständige mit einer eher geringen Rentenleistung rechnen müssen. Deshalb sollten auch pflichtversicherte Selbstständige zusätzlich privat für das Alter vorsorgen.
Wer als Freiberufler in sogenannten Kammerberufen tätig ist, ist dort pflichtversichert – und zahlt einkommensabhängige Pflichtbeiträge. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Architekten.
Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge mitbestimmen
Die Mehrheit der Selbstständigen muss sich jedoch freiwillig versichern. Sie können auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – auf freiwilliger Basis.
Dafür spricht, dass neben der Altersvorsorge stets auch der Hinterbliebenenschutz für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Waisen enthalten ist.
Die Versicherten können die Höhe der freiwilligen Beiträge selbst festlegen – der Mindestbeitrag beträgt 83,70 Euro, der Höchstbeitrag rund 1.320 Euro pro Monat. Die Versicherten können die freiwilligen Beiträge monatlich oder einmal im Jahr zahlen.

Was gilt für pflichtversicherte Selbstständige?
- Innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung ihres eigenen Unternehmens können Selbstständige einen Antrag auf Rentenpflichtversicherung stellen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte Selbstständige sichern sich Ansprüche auf Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung.
- Selbstständige können die Pflichtbeiträge entweder als Regelbeitrag oder auf der Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens entrichten. Derzeit beträgt der Regelbeitrag in den westlichen Bundesländern rund 612 Euro pro Monat und in den östlichen rund 586 Euro. Es ist auch möglich, im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren die Hälfte des Regelbeitrags zu zahlen.
- In jedem Fall gilt für die gesetzliche Rentenversicherung Folgendes: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt zudem einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge – bis zu 50 Prozent –, sofern eine Rente gezahlt wird.
Alternativen und zusätzliche Möglichkeiten zur Altersvorsorge. So viel vorweg: Der Riester-Rente gehört NICHT dazu!
- Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Selbstständige noch weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Sie können beispielsweise einen sogenannten Rürup-Vertrag abschließen, der in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung angeboten wird. Wie hoch die Rente eines Tages sein wird, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen und den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlungen ist flexibel. Die Versicherten können die Beiträge in der Regel jederzeit an ihre eigenen Bedürfnisse oder Leistungen anpassen. Eine Rürup-Rente umfasst jedoch in der Regel nur die Altersvorsorge. Versicherte können bei Bedarf die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung hinzufügen, was jedoch in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Das kann sich auf die Rendite auswirken. Aber auch ein Riester-Vertrag bringt nichts, denn aufgrund der gesetzlich verankerten Garantiepflicht für die Beitragszahlungen können die Beiträge fast ausschließlich in Staatsanleihen angelegt werden. Und die weisen eine negative Rendite auf! Damit ist der Riester-Vertrag fast garantiert renditetot.
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Nicht vergessen: Gerade als Selbstständiger ist es am besten, so früh wie möglich privat für das Alter vorzusorgen. Schließlich ist Zeit Geld.
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