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Altersvorsorge für Selbstständige





Private Altersvorsorge: Worauf Selbstständige achten sollten










Vergessen Sie nie: Zeit ist Geld! Denken Sie schon heute an morgen. Stichwort: Altersvorsorge. Das ist für jeden wichtig – vor allem aber für Selbstständige. Denn viele von ihnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.








Das bedeutet, dass Selbstständige ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen müssen. Und selbst wenn Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen und so früh wie möglich damit beginnen.

Einige Selbstständige sind verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dazu gehören Handwerker, Künstler, Publizisten, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und freiberufliche Lehrkräfte. Im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, § 2) ist geregelt, welche Berufsgruppen der Versicherungspflicht unterliegen.











Bestimmte Berufsgruppen der Selbstständigen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen


Selbstständige, die pflichtversichert sind, zahlen in der Regel 18,6 Prozent ihres Einkommens in die Rentenversicherung ein. Es ist jedoch zu beachten, dass Selbstständige mit einer relativ geringen Rente rechnen müssen. Aus diesem Grund sollten pflichtversicherte Selbstständige zusätzlich private Vorsorge für das Alter treffen.

Wer als Freiberufler in sogenannten Kammerberufen tätig ist, ist dort pflichtversichert – und zahlt einkommensabhängige Pflichtbeiträge. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Architekten.










Freiwillig Versicherte können die Höhe ihrer Beiträge mitbestimmen


Die meisten Selbstständigen müssen jedoch eine freiwillige Versicherung abschließen. Sie können auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – auf freiwilliger Basis.

Dies wird durch die Tatsache untermauert, dass neben der Altersvorsorge stets auch eine Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Waisen enthalten ist.

Versicherte können die Höhe ihrer freiwilligen Beiträge selbst festlegen – der Mindestbeitrag beträgt 83,70 Euro, der Höchstbeitrag liegt bei etwa 1.320 Euro pro Monat. Versicherte können ihre freiwilligen Beiträge monatlich oder einmal jährlich entrichten.















Was gilt für pflichtversicherte Selbstständige?


  • Innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung ihres eigenen Unternehmens können Selbstständige die Pflichtversicherung beantragen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte Selbstständige sichern sich Ansprüche auf Rehabilitation oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Selbstständige können die Pflichtbeiträge entweder als Pauschalbeitrag oder entsprechend ihrem tatsächlichen Einkommen entrichten. Derzeit liegt der Pauschalbeitrag in den westlichen Bundesländern bei rund 612 Euro pro Monat und in den östlichen Bundesländern bei rund 586 Euro. Es besteht zudem die Möglichkeit, im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit sowie in den drei darauf folgenden Kalenderjahren die Hälfte des regulären Beitrags zu zahlen.
  • Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt jedenfalls Folgendes: Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und es ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt zudem Teile der Krankenversicherung – bis zu 50 Prozent des Beitrags –, sofern eine Rente gezahlt wird.










Alternativen und zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für das Alter. Eines vorweg: Die Riester-Rente ist NICHT die Lösung!


  • Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Selbstständige weitere Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. So können Sie beispielsweise einen sogenannten Rürup-Vertrag abschließen, der als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung angeboten wird. Wie hoch die Rente eines Tages ausfallen wird, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen und den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlungen ist flexibel. Der Versicherte kann die Beiträge in der Regel jederzeit an seine eigenen Bedürfnisse oder seine finanzielle Situation anpassen. Eine Rürup-Rente deckt jedoch in der Regel nur die Altersvorsorge ab. Versicherte können bei Bedarf die Module Hinterbliebenschutz und Erwerbsminderungsschutz hinzufügen, was jedoch in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dies kann sich auf die Rendite auswirken. Aber auch ein Riester-Vertrag reicht nicht aus, da die gesetzliche Garantiepflicht für die Beitragszahlungen dazu führt, dass die Beiträge fast ausschließlich in Staatsanleihen angelegt werden können. Und diese sind negativ verzinst! Dies garantiert fast schon, dass der Riester-Vertrag in Bezug auf die Rendite chancenlos ist.









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