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Altersvorsorge und Steuern

Altersvorsorge und Steuern: So funktioniert die Besteuerung der Rente

Die staatlich geförderte Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wie Altersrenten, Riester-Renten und Betriebsrenten besteuert werden.

Wie kann man durch Altersvorsorge Steuern sparen?

Beiträge zur sogenannten Grundversorgung sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dazu gehören:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Renten
  • Berufsständische Versorgungswerke (für Selbstständige)
  • Landwirtschaftliche Rentenkassen

Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen kann allerdings erst im Jahr 2025 vollständig ausgeschöpft werden. Bis dahin steigt der absetzbare Anteil alle zwei Jahre um zwei Prozent. Im Jahr 2022 liegt er bei 92 % und im Jahr 2023 bei 94 %.

Seit 2015 ist der Höchstbetrag für die Altersvorsorge variabel und an den Höchstbeitrag in der Knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag.

Für das Jahr 2021 gilt ein Höchstbetrag von 25.787 Euro, wovon 92 % steuermindernd wirken. Die tatsächlich absetzbaren Beträge betragen somit:

  • 724 Euro für Alleinstehende und
  • 448 Euro für Verheiratete.

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Die Vorsorgeaufwendungen geltend machen

Für die Beiträge zur Altersvorsorge gibt es in der Steuererklärung ein eigenes Formular, den Anhang „Vorsorgeaufwand“.

Hier können Steuerzahler auch ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen, beispielsweise für:

  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen
  • Renten- und Kapitallebensversicherungen (Altverträge vor 2005)

Nicht abzugsfähig sind:

  • Beiträge zu Renten- und Kapitallebensversicherungen ab 2005
  • Kosten für Bausparverträge
  • Beiträge in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse (sofern diese steuerlich begünstigt sind)

Beiträge zur Riester-Rente sind bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) jährlich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ehepaare können bis zu 4.200 Euro absetzen, wenn beide Partner jeweils in einen Riester-Vertrag einzahlen und beide unmittelbar anspruchsberechtigt sind.

Die nachgelagerte Besteuerung

Genau wie das Gehalt aus dem Erwerbsleben oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind auch Renten (und andere Altersbezüge) steuerpflichtig. Zu 100 Prozent werden die Renten jedoch erst ab 2040 besteuert. Bis dahin steigt der Anteil der Rente, von dem Steuern abgezogen werden, schrittweise an.

Dabei gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Zwar werden Renten besteuert, dafür sind für Berufstätige die Beiträge zur Grundrente bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.

Das gilt nicht nur für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für:

  • Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Leistungen aus einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung (Rürup-Rente)

Renten aus landwirtschaftlichen Altersversorgungssystemen.

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    Wie sieht es im Jahr 2022 mit der nachgelagerten Besteuerung aus?

    Wer 2022 in den Ruhestand geht und zum ersten Mal Renten aus der Grundversorgung bezieht, muss diese zu 82 % versteuern. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt, bis ab dem Jahr 2040 Renten zu 100 % besteuert werden.

    Wie viel von der Rente besteuert wird, wird für jeden Rentner individuell bis zum Lebensende festgelegt – und zwar in Form eines Freibetrags in Euro und Cent.

    Bei Renten, deren Auszahlung bereits vor 2006 begonnen hat, beträgt der zu versteuernde Anteil 50 %. Als Rente im Sinne des Finanzamts gilt die Bruttorente, also vor Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung.

    Riester-Rente, Betriebsrente und andere Renten:

    • Riester-Renten und Betriebsrenten sind in voller Höhe steuerpflichtig.
    • Erwerbsunfähigkeitsrenten und Witwen- bzw. Witwerrenten werden nachgelagert besteuert.

    Kapitallebensversicherungen

    Wurde die Kapitallebensversicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung in voller Höhe steuerfrei. Bei Neuverträgen ab 2005 müssen die Zahlungen (Versicherungsleistung abzüglich der eingezahlten Beiträge) als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden.

    Risikolebensversicherungen

    Auszahlungen aus Risikoversicherungen – also beispielsweise aus Risikolebensversicherungen, privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen – werden mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Dabei gilt: Je früher die Rente beginnt und je jünger man ist, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

    Zu den steuerfreien Leistungen gehören:

    • Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
    • Wiedergutmachungsrenten
    • Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Müssen alle Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen?

    Zwar sind Renten nach den derzeit geltenden Steuervorschriften steuerpflichtig; das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass jeder Rentner Steuern zahlen muss. Als Rentner kann man wie jeder andere Steuerpflichtige einen Teil seiner Einkünfte abziehen: zunächst einmal einen Grundfreibetrag, der für alle Steuerzahler gilt. Im Jahr 2021 beläuft sich dieser Freibetrag auf 9.744 Euro, 2022 steigt er auf 9.984 Euro.

    Wer diese Freibeträge überschreitet, muss eine Steuererklärung abgeben. Ob ein Rentner künftig Steuern zahlen muss, hängt auch davon ab, welche sonstigen Einkünfte er noch hat. Denn manche Rentner beziehen neben den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch Einkünfte aus einer Eigentumswohnung, einem privaten Vorsorgeprodukt oder Zinserträgen.

    WEITERE FALLSTRICKE BEI DER ALTERSVORSORGE

    Welche weiteren Fallstricke neben der Besteuerung bei der Altersvorsorge lauern können, erfahren Sie in unserer Broschüre: „8 vermeidbare Fehler bei der Altersvorsorge“, die Sie HIER herunterladen können:

    Lesen Sie dazu mehr in unserer kostenlosen Informationsbroschüre

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