Altersvorsorge und Steuern: So funktioniert die Besteuerung von Renten
Die staatlich geförderte Altersvorsorge funktioniert nach dem Prinzip der Steueraufschiebung. Wie Altersrente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge besteuert werden.
Wie kann man durch Altersvorsorge Steuern sparen?
Beiträge zur sogenannten Grundversorgung sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dazu gehören:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Rürup-Renten
- Betriebliche Altersvorsorge (für Selbstständige)
- Altersvorsorgefonds für Landwirte
Der Höchstbetrag für Rentenausgaben kann jedoch erst im Jahr 2025 vollständig ausgeschöpft werden. Bis dahin erhöht sich der abzugsfähige Anteil alle zwei Jahre um zwei Prozent. Im Jahr 2022 wird er bei 92 % und im Jahr 2023 bei 94 % liegen.
Seit 2015 ist der Höchstbetrag für die Altersvorsorge variabel und an den Höchstbeitrag in der Bergbau-Rentenversicherung gekoppelt, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag.
Im Jahr 2021 gilt ein Höchstbetrag von 25.787 Euro, wovon 92 % steuermindernd wirken. Die tatsächlichen abzugsfähigen Beträge lauten wie folgt:
- 724 Euro für Einzelpersonen und
- 448 Euro für Ehepaare.
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Den Pensionsaufwand ausweisen
Für die Beiträge zur Altersvorsorge gibt es in der Steuererklärung ein separates Formular, den Anhang „Vorsorgeaufwendungen“.
Steuerzahler können hier auch ihre sonstigen Rentenausgaben geltend machen, beispielsweise für:
- Beschäftigungs- und Behindertenpolitik
- Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherung
- Renten- und Kapitallebensversicherungen (alte Verträge vor 2005)
Folgende Beträge sind nicht abzugsfähig:
- Beiträge zur Renten- und Kapitallebensversicherung ab 2005
- Kosten für den Abschluss eines Energiesparvertrags
- Beiträge zu einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse (sofern diese steuerlich absetzbar sind)
Beiträge zur Riester-Rente sind jährlich bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ehepaare können bis zu 4.200 Euro absetzen, wenn beide Partner in einen Riester-Vertrag einzahlen und beide einen direkten Anspruch auf die Förderung haben.
Nachversteuerung
Genau wie beim Gehalt aus dem Erwerbsleben oder bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sind auch auf Renten (und auch auf andere Altersleistungen) Steuern zu entrichten. Allerdings werden Renten erst ab 2040 zu 100 Prozent besteuert. Bis dahin steigt der Anteil der Rente, von dem Steuern abgezogen werden, schrittweise an.

Hier gilt das Prinzip der aufgeschobenen Besteuerung: Obwohl Renten besteuert werden, sind die Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei.
Dies gilt nicht nur für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für:
- Renten von betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen
- Zahlungen aus einer privat finanzierten Rentenversicherung (Rürup-Rente)
Renten aus landwirtschaftlichen Altersversorgungsfonds.
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Wie sieht es mit der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2022 aus?
Wer im Jahr 2022 in den Ruhestand geht und erstmals Leistungen aus der Grundrente bezieht, muss 82 % davon versteuern. Für jede neue Generation von Rentnern steigt der Steueranteil um einen Prozentpunkt, bis ab 2040 100 % der Renten besteuert werden.
Wie viel von der Rente besteuert wird, ist für jeden Rentner individuell bis zu seinem Lebensende festgelegt – in Form eines Steuerfreibetrags in Euro und Cent.
Für Renten, die vor 2006 begonnen haben, beträgt der Steuersatz 50 %. Die Bruttorente gilt als Rente im Sinne des Finanzamts; d. h. vor Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge und sonstige Renten:
- Riester-Renten und betriebliche Altersvorsorge sind vollständig steuerpflichtig.
- Invaliditätsrenten und Witwen- bzw. Witwerrenten werden rückwirkend besteuert.
Kapitallebensversicherung
Wurde die Kapitallebensversicherung vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung vollständig steuerfrei. Bei Neuverträgen ab 2005 müssen die Auszahlungen (Versicherungsleistungen abzüglich der eingezahlten Beiträge) als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
Risikolebensversicherung
Leistungen aus Risikoversicherungen – beispielsweise aus einer Risikolebensversicherung, einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – werden mit dem günstigeren Einkommensanteil besteuert. Hier gilt: Je früher die Rente beginnt und je jünger Sie sind, desto höher ist der steuerpflichtige Einkommensanteil.
Zu den steuerfreien Leistungen gehören:
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Kriegs- und Schwerbehindertenrenten
- Entschädigungsrenten
- Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Müssen alle Rentner Steuern zahlen?
Es stimmt zwar, dass Renten nach den derzeit geltenden Steuervorschriften steuerpflichtig sind; Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Rentner Steuern zahlen muss. Als Rentner können Sie, wie jeder andere Steuerzahler auch, eine Reihe von Beträgen von Ihrem Einkommen abziehen: vor allem einen Grundfreibetrag, der für alle Steuerzahler gilt. Im Jahr 2021 belief sich dieser Freibetrag auf 9.744 Euro, im Jahr 2022 stieg er auf 9.984 Euro.
Wer diese Freibeträge überschreitet, muss eine Steuererklärung abgeben. Ob ein Rentner künftig Steuern zahlen muss, hängt auch davon ab, welche weiteren Einkünfte er noch hat. Denn manche Rentner beziehen neben den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch Einkünfte aus einer Eigentumswohnung, einer privaten Altersvorsorge oder Zinserträgen.
WEITERE ANSÄTZE IN DER ALTERSVORSORGE
Welche weiteren Fallstricke neben der Besteuerung bei der Altersvorsorge lauern können, erfahren Sie in unserer Broschüre: „8 vermeidbare Fehler bei der Altersvorsorge“, die Sie HIER herunterladen können: