Vermögenssteuer in Deutschland
Seit dem Bundestagswahlkampf 2021 ist ein altes Thema wieder in den Fokus gerückt: die mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland. Bei der Vermögenssteuer handelte es sich um eine vermögensbezogene Substanzsteuer, die auf das Reinvermögen erhoben wurde. Als Bemessungsgrundlage diente das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen abzüglich der Schulden. Die gesetzliche Grundlage der Vermögenssteuer ist das Vermögenssteuergesetz. Steuerpflichtig sind Privatpersonen, privatrechtliche Körperschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften.
Im Allgemeinen wird die Vermögenssteuer nach dem Welteinkommensprinzip erhoben. Das bedeutet, dass auch im Ausland befindliche Vermögenswerte in die Besteuerung einbezogen werden. Wie Sie Ihre Steuern sowohl im Inland als auch im Ausland optimieren können, erfahren Sie übrigenshier. Die vier berücksichtigten Vermögensbereiche sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebsvermögen, Grundvermögen und sonstiges Vermögen.
Ein alter Wein in neuen Schläuchen
Grundsätzlich betrug der Steuersatz 1 % für natürliche Personen und 0,6 % für juristische Personen. Die Freibeträge bei der Vermögenssteuer beliefen sich für Einzelpersonen auf 120.000 DM und bei gemeinsamer Veranlagung auf 240.000 DM. Für jedes im Haushalt lebende Kind konnten weitere 120.000 hinzugerechnet werden.
Diese jährliche Vermögensteuer wurde von 1923 bis 1996 erhoben. Die Steuer wurde zwar bundesweit einheitlich erhoben, die Einnahmen aus der Vermögensteuer wurden jedoch den Bundesländern zugewiesen. Die Vermögensteuer hatte über die Jahrzehnte hinweg eine moderate, aber spürbare Bedeutung für die öffentlichen Haushalte der Bundesländer. In den 50er- und 60er-Jahren lag das Aufkommen bei etwa 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und sank in den 80er Jahren dann auf 0,3 % und in den 90er Jahren auf 0,2 %. Heute würde die Vermögenssteuer jährlich zehn Milliarden Euro betragen.
Ursache für den Rückgang der Vermögensteuereinnahmen war die steuerliche Bewertung des Grundvermögens, die seit der Hauptfeststellung im Jahr 1964 nicht mehr aktualisiert worden war. Stattdessen galten die sogenannten Einheitswerte. Aufgrund der damit verbundenen Bevorzugung des Grundvermögens erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren schließlich 1995 für verfassungswidrig. Die Mehrheit im Bundestag wollte die Vermögensteuer abschaffen und lehnte eine Neuregelung der Grundbesitzbewertung für die Vermögensteuer ab. Daher wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.
Das Vermögensteuergesetz ist jedoch bis heute in Kraft. So wird immer wieder über eine Wiedereinführung der Vermögensteuer diskutiert. Dies war insbesondere in fast jedem Wahlkampf zu beobachten. Natürlich auch wieder im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl, um bei der jeweiligen Parteianhängerschaft zu punkten.

Der größte Kritiker der Vermögenssteuer ist das Ifo-Institut. In einer am Montag veröffentlichtenStudie fällt ein vernichtendes Urteil: Die Vermögenssteuer würde großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und dem Staat weniger Einnahmen bringen als erhofft. Nach einer Simulationsrechnung „wäre das Bruttoinlandsprodukt nach acht Jahren mit Vermögenssteuer um bis zu 6,2 Prozent niedriger als ohne Vermögenssteuer“, warnt Ifo-Chef Clemens Fuest.
„Da die Steuer nur aufwendig zu erheben und teilweise zu umgehen sein wird, könnte das Steueraufkommen weit hinter den Erwartungen zurückbleiben“, vermutet Fuest. Sollten Umgehungen nicht möglich sein, würden Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gebremst. Insgesamt mindere die Steuer die Anreize, Investitionen zu tätigen und Kapital aufzubauen.
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Unser Fazit zur Vermögenssteuer in Deutschland
Wie bereits beschrieben, wäre die Wiedereinführung der Vermögenssteuer höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, da die Steuerbelastung die Erträge schnell übersteigen könnte und dann über 100 Prozent liegen würde. Deutschland steht in der globalisierten Welt im Wettbewerb mit anderen Steuersystemen.
Warum sollte sich eine vermögende Privatperson mit dem Gedanken anfreunden, in Deutschland Wohnraum an Fremde zu vermieten und dafür vom Staat bestraft zu werden und Verluste zu erleiden? Da wäre ein Umzug in die Schweiz mit ihren herrlichen Bergen und den entspannten Menschen eine echte Option, und der Erwerb einer Immobilie in einem anderen Land wie Österreich wäre viel interessanter.