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Vermögenssteuer in Deutschland: Alter Wein in neuen Schläuchen?

Vermögenssteuer in Deutschland

Seit dem Bundestagswahlkampf 2021 ist ein altes Thema wieder in den Fokus gerückt: die mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland. Die Vermögenssteuer war eine vermögensbezogene Steuer auf das Nettovermögen. Als Bemessungsgrundlage diente das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen abzüglich seiner Schulden. Rechtsgrundlage der Vermögenssteuer ist das Vermögenssteuergesetz. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, privatrechtliche Körperschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften.

Im Allgemeinen wird die Vermögenssteuer nach dem Weltverdienstprinzip erhoben. Daher werden auch im Ausland befindliche Vermögenswerte in die Besteuerung einbezogen. Übrigens: Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuern sowohl im In- als auch im Ausland optimieren können. Die vier zugrunde liegenden Vermögensklassen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebsvermögen, Immobilienvermögen und sonstige Vermögenswerte.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Grundsätzlich betrug der Steuersatz 1 % für Privatpersonen und 0,6 % für Unternehmen. Die Freibeträge bei der Vermögenssteuer lagen bei 120.000 DM für Privatpersonen und bei 240.000 DM für gemeinsam Veranlagte. Für jedes im Haushalt lebende Kind konnten weitere 120.000 DM hinzugerechnet werden.

Diese jährliche Vermögenssteuer wurde von 1923 bis 1996 erhoben. Einerseits wurde die Steuer bundesweit erhoben, doch die Einnahmen aus der Vermögenssteuer wurden anschließend an die Bundesländer verteilt. Im Laufe der Jahrzehnte hatte die Vermögenssteuer moderate, aber spürbare Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Bundesländer. In den 1950er- und 1960er-Jahren beliefen sich die Einnahmen auf etwa 0,4 Prozent des BIP und gingen dann in den 1980er-Jahren auf 0,3 Prozent und in den 1990er-Jahren auf 0,2 Prozent zurück. Heute würde die Vermögenssteuer jährlich zehn Milliarden Euro betragen.

Grund für den Rückgang der Grundsteuereinnahmen war die steuerliche Bewertung von Immobilien, die seit der Hauptfestsetzung im Jahr 1964 nicht mehr aktualisiert worden war. Stattdessen galten die sogenannten Standardwerte. Aufgrund der damit verbundenen Begünstigung von Immobilien erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren schließlich 1995 für verfassungswidrig. Die Mehrheit im Bundestag wollte die Vermögenssteuer abschaffen und lehnte eine Neuregelung der Immobilienbewertung für die Vermögenssteuer ab. Daher wird die Vermögenssteuer seit 1997 nicht mehr erhoben.

Das Vermögenssteuergesetz hat sich jedoch bis heute gehalten. So wird beispielsweise immer wieder über die Wiedereinführung der Vermögenssteuer diskutiert. Dies lässt sich in fast jedem Wahlkampf beobachten. Natürlich auch wieder im Hinblick auf die diesjährigen Bundestagswahlen, um bei der jeweiligen Wählerschaft zu punkten.

Vermögenssteuer in Deutschland

Der größte Kritiker der Vermögenssteuer ist das Ifo-Institut. In einer am Montag veröffentlichten Studie kommt es zu einem vernichtenden Urteil: Die Vermögenssteuer würde großen wirtschaftlichen Schaden anrichten und dem Staat weniger Einnahmen bescheren als erhofft. Laut einer Simulationsrechnung „wäre das Bruttoinlandsprodukt nach acht Jahren mit Vermögenssteuer um bis zu 6,2 Prozent niedriger als ohne Vermögenssteuer“, warnt Ifo-Chef Clemens Fuest.

„Da die Erhebung dieser Steuer mit hohem Aufwand verbunden ist und sie teilweise umgangen werden kann, könnten die Einnahmen aus dieser Steuer weit hinter den Erwartungen zurückbleiben“, vermutet Fuest. Wäre eine Umgehung nicht möglich, würden Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland gebremst. Insgesamt mindert die Steuer die Anreize für Investitionen und den Aufbau von Kapital.

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    Unsere Schlussfolgerung zur Vermögenssteuer in Deutschland

    Wie bereits beschrieben, wäre die Wiedereinführung der Vermögenssteuer höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, da die Steuerbelastung schnell das Einkommen übersteigen könnte und die Steuerbelastung dann 100 Prozent übersteigen würde. Deutschland steht in der globalisierten Welt im Wettbewerb mit anderen Steuersystemen.

    Warum sollte eine vermögende Privatperson überhaupt in Erwägung ziehen, in Deutschland Wohnraum an Fremde zu vermieten, wenn sie dadurch vom Staat bestraft wird und Verluste erleidet? Ein Umzug in die Schweiz mit ihren herrlichen Bergen und ihren entspannten Menschen wäre daher eine echte Option, und der Kauf einer Immobilie in einem anderen Land wie Österreich wäre weitaus interessanter.

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